Drohnenverordnung – aktuelle Vorschriften

Ab 2021 (teilweise ergänzt 2022) wurde das Drohnen-Gesetz aktualisiert. Die Drohnenverordnung gilt EU-weit!

Uns interessiert wohl nur die Betriebskategorie offen. Dazu gleich mehr….

Kategorie „speziell“
Fluobjekte, die über den Höchstgrenzen der offenen Kategorie liege. Also über 25kg Gewicht oder auch jenseits der Sichtgrenze fliegen.

Kategorie „zulassungspflichtig“
Große und schwere Drohnen zur Beförderung von Menschen oder gefährlichen Gütern.

Nun zur Kategorie „offen“
Drohnen mit einem Startgewicht unter 25 Kilogramm. Sie dürfen innerhalb deiner Sichtweite bis maximal 120 Meter Höhe fliegen, keine gefährlichen Güter transportieren oder Gegenstände abwerfen.

Generell wird im Freien eine Drohnenversicherung benötigt, evtl. in der privaten Haftpflicht enthalten.

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